beschlossen auf der JHV 2009 in Xanten
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II. Zulassungskriterien:
1. Bestandene VJP mit mindestens 6 Arbeitspunkten in den jeweiligen Anlagefächern (gute Leistungen)
2. Keine zuchtausschließenden Wesensmängel auf der VJP (z.B. Schussempfindlichkeit u.a.)
3. Keine sonstigen zuchtausschließenden Merkmale auf VJP
(z.B. Augenfehler, Gebissfehler, Hodenfehler u.a.)
Ausnahme von den Zulassungskriterien II. Nr. 1-3 – VJP:
Hunde die gem. VZPO § 4 Abs. (2) und (3) gewölft sind und noch keine VJP absolviert haben (Alter !) können im Einzelfall
bei Einhaltung der sonstigen Zulassungskriterien gemeldet werden. Die Entscheidung trifft die
Landesgruppenleitung in Verbindung mit den Zulassungskriterien.
4. Vorauslese durch die Landesgruppenleitung für Form- und Haar (rassetypischer PP)
- Vorbewertung auf Basis des Form- und Haarbewertungsbogens (Zuchtordnung) in vereinfachter Form. Mindestbewertung
gut/gut gem. Zuchtordnung.
Keine Zuchtausschließenden Mängel (z.B. Kurzhaarigkeit)
Durchführung: im Rahmen einer Wassersichtung / -Übungstag / - Test der Landesgruppen spätestens am letzten
Augustwochenende.
5. Vorauslese durch die Landesgruppenleitung am Wasser auf Basis der VZPO -Wasserarbeit- des JGHV in Verbindung mit
anderen länderspezifischen / behördlichen Rahmenbedingungen. Prüfungsfächer gem. VZPO m.l.E. als Wasserübungstag / -Sichtung oder Wassertest
(länderspezifisch).
Keine Zuchtausschließenden Wesensmängel (z.B. Schussempfindlichkeit; Scheue a. d. lebenden Ente u.a.)
Bestandene Prüfungsfächer am Wasser gem. VZPO m.l.E. mindestens 6 Arbeitspunkte in allen relevanten Wasserfächern (gute
Leistungen).
Die qualifizierten PP werden unter Beachtung der jeweiligen E-H Ausschreibung berücksichtigt bzw. genannt.
Nennung über die Landesgruppenleitung.
III. Organisation /Administration:
4. Die nach den Zulassungskriterien auf einer Edqar-Heyne Zuchtausleseprüfung erfolgreich geführten Hunde erhalten die
Auszeichnung : „ E-H geprüft".
Sollten noch Fragen auftauchen, bitte einfach bei uns melden.
Bitte die länderspezifischen Gesetze beachten!