offizielle Ausschreibung folgt in Heft 220 "der Pudelpointer"
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► Ausschreibung
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76. Edgar-Heyne-Herbstzuchtprüfung (ohne Hasenspur)
25.+26. September 2026 | Roding
angemeldet beim Stammbuchamt 07.10.2025 | Stand 01.03.2026 | Änderung vorbehalten
Zulassungsbedingungen:
Pudelpointer, die sich über die Vorauslese qualifiziert haben, vorrangig für Mitglieder des Verein Pudelpointer e.V. und/oder der angeschlossenen Vereine des Auslandes.
Nennungen:
Nur schriftlich mit dem aktuellen Formblatt 1, "Stand 2019-1“ über die Landesgruppenverantwortlichen des VPP e.V. und/oder die angeschlossenen Zuchtvereine des Auslandes.
Maschinenschriftlich ausgefüllt, mit
Nennungen für eine separate Form- und Haarbewertung auf Formblatt 1, "Stand 2019-1“ mit dem Vermerk Zuchtschau.
Nenngeld 30,- €.
Meldestelle:
Heide Lehmann
Eichenweg 1
97508 Grettstadt
Tel. +49 177 4647222
Nenngeld 150,00 € für Mitglieder, 170,00 € für Nichtmitglieder.
Zahlung per Überweisung durch den jeweiligen Landesgruppenverantwortlichen an:
Christel Lehmann | BIC: PBMKDEFF I IBAN: DE19 1001 0010 0060 0261 38 unter Angabe des Hundenamens (Name auf der Ahnentafel) und der Zuchtbuchnummer.
Nennschluss ist der 29.08.2026. Die Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes. Nenngeld ist Reuegeld.
Prüfungsleitung
Michael Krottenthaler
Dörfling 11
93185 Michelsneukirchen
Stellv. Prüfungsleitung
Sandra Möllney
Pischdorf 38 B , 92543 Guteneck
+49 178 5616655
[email protected]
Meldestelle
Heide Lehmann
Eichenweg 1, 97508 Grettstadt
+49 177 4647222
[email protected]
Besondere Prüfungsbedingungen:
Grundsätzlich sind während der ganzen Veranstaltung die UVV und die aktuellen Tierschutzbestimmungen einzuhalten.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden jeglicher Art, ob verursacht von Führern, Richtern, Hunden oder Dritten.
Die Prüfung findet für alle Hunde an zwei Tagen statt. Gerichtet wird in Fachrichtergruppen nach der gültigen VZPO des JGHV in Verbindung mit der PO Wasser.
Schleppwild:
Schleppwild HZP (Fasan/Ente, Kaninchen/Hase) und tote Enten für die Wasserarbeit, in ausreichender Anzahl und in einwandfreiem Zustand, sowie Flinte und genügend Patronen sind von den Führern mitzubringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Wasserarbeit nur Stahlschrote verwendet werden dürfen! Das Bleischrotverbot ist grundsätzlich zu beachten.
Sonstige Bedingungen:
HN-Nachweise werden nur bei Vorlage der Bestätigung berücksichtigt.
Es ist eine gültige Tollwutschutzimpfung vorzuweisen.
Läufige Hündinnen sind der Prüfungsleitung vor der Prüfung anzuzeigen.
Prüfungszeugnisse dürfen bitte nur ohne Unterschriften und VR-Nummern in soziale Netzwerke o.ä. gestellt werden.
Die Form- und Haarbewertung ist für die an der Edgar-Heyne-HZP teilnehmenden Hunde Pflicht und findet nach dem vor Ort ausgegebenen Plan statt.