Informationen Coronavirus


Bitte informiert euch zusätzlich bzgl. Zuchtprüfungen und Veranstaltungen bei den Zuchtvereinen, euren Landesgruppen oder/und beim JGHV.


Aktuelle Infos zu Corona und Jagd



Corona-Hygienerichtlinien für Verbandsprüfungen des JGHV

Erstellt 21.01.21 | Quelle JGHV

 

Corona-Pandemie

Was ist mit den Frühjahrsprüfungen?

Nach wie vor hat die Corona-Pandemie unser Land fest im Griff und bestimmt unser tägliches Handeln. Diese Einschränkungen gehen auch an uns Jägern nicht spurlos vorbei. Ein unvorstellbarer, föderalistischer Flickenteppich sorgt für viele Fragen und nicht zuletzt für Verunsicherung. Während z.B. in Nordrhein-Westfalen Gesellschaftsjagden im Winter verboten wurden, hat man in Baden-Württemberg, vor dem Hintergrund der „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit“, weiter auf Schalenwild gejagt – ein Beispiel von Vielen!

 

Der Jagdgebrauchshundverband, die Jägerinnen und Jäger mit Hund, sind Teil der Gesellschaft. Wir sind keine Randgruppe – wir sind „mittendrin“.

Aus den Erfahrungen des Vorjahres planen wir unsere Frühjahrsprüfungen. Sie sind für unser Zuchtgeschehen unverzichtbar, wären aber zum aktuellen Stand in nahezu keinem Bundesland durchführbar.

Das Präsidium des JGHV hat die Stammbuchkommission beauftragt, für die im März und April anstehenden Prüfungen ein Konzept zu erarbeiten. Grundtenor der erarbeiteten Richtlinie ist die Senkung des Infektionsrisikos bei unseren Frühjahrsprüfungen durch situationsangepasste Organisation. Die Durchführung von Kleinstprüfungen (4 Hundeführer, 3 Verbandsrichter – davon einer als Prüfungsleiter, 1 Richteranwärter, 1 Revierführer) kann dabei ein Lösungsansatz sein.

Kein Mensch weiß wirklich, wie sich bis in den März/April das Seuchengeschehen in Deutschland und der Welt entwickelt. Das Präsidium des JGHV wird in Absprache mit seinen Landesverbänden alles tun, um in diesem Frühjahr den Jagdgebrauchshundenachwuchs prüfen zu können. Ob wir dies schlußendlich können oder ob wir die Notlösungen aus dem Jahr 2020 verlängern müssen, können wir heute noch nicht sagen aber auch daran müssen wir denken.

Als Präsident unseres Verbandes appelliere ich an Ihre Eigenverantwortung und Vernunft. Verwenden Sie Ihre Zeit nicht für die Suche nach Regelungslücken, sondern tragen Sie durch vorbildliches und vernunftbetontes Handeln dazu bei, dass wir als Gemeinschaft durch diese schwere Zeit kommen. Stellen Sie Eigeninteressen hinten an und denken Sie an unser gemeinsames Ziel: der Jagd gute Hunde zu Verfügung zu stellen. Ich bitte Sie!

Bleiben Sie negativ – denken Sie positiv!

Ihr

Karl Walch, Präsident des Jagdgebrauchshundverbandes e.V.

 

Die

Corona-Hygienerichtlinien für Verbandsprüfung

steheh rechts zum Download bereit

 

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Corona-Hygienerichtlinien 2021
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Muster - Verfahrensvorschrift Prüfungen und Lehrgänge in Coronazeiten

Erstellt 13.07.20 | Quelle JGHV

Viele Vereine, Prüfungsleiter und Leiter von Ausbildungslehrgängen sind verunsichert. Die Prüfungsordnungen sind klar, aber wie gestalte ich das Umfeld der Prüfung? Wie stelle ich als Veranstalter sicher, dass für die Gesundheit von Richtern, Revierführern, Lehrgangsleitern und Hundeführern gleichermaßen vorgesorgt ist? Wie dokumentiere ich mein Hygienekonzept, was kann ich im Zweifelsfall der Gesundheitsbehörde vorlegen und wie komme ich insgesamt meiner Verantwortung als Veranstalter nach?


Der Pfälzische Jagdgebrauchshundverein e.V. hat eine entsprechende Verfahrensvorschrift für seine Prüfungen und Lehrgänge entwickelt und u.a. auf der VSwP – Pfälzerwald bereits auf Praxistauglichkeit überprüft.
Keiner muss das Rad ein zweites Mal erfinden und so dient die abgedruckte Version als Gedankenanstoß, aber bei Bedarf auch als Kopiervorlage, die je nach Bundesland und örtlichen Verhältnissen angepasst werden kann, frei nach dem Motto:
Keiner muss – jeder kann!
Ganz, ganz herzlichen Dank an die Vorstandschaft des „Pfälzischen“ für die geleistete Arbeit!

Zeitgleich mit dem Erscheinen im Verbandsorgan, veröffentlicht der JGHV das untenstehende Entwurfsmuster auf seiner Homepage, so dass jeder Verein im Bedarfsfall den Text für sich, ganz oder in Teilen nutzen kann. Copy and paste, oder auf gut deutsch: kopieren und einfügen!
 
I. Anwendungsbereich
Bei der Durchführung von Jagdgebrauchshunde-Vorbereitungslehrgängen sowie Jagdgebrauchshunde-Prüfungen gem. Verbandszuchtprüfung (VZPO), Notlösung Spurarbeit Corona 2020, Verbands-gebrauchsprüfung (VGPO), Bringtreue-Prüfung (Btr) und Verbandsschweißprüfung (VSwPO) gelten bis auf weitere Revision die in dieser Verfahrensvorschrift enthaltenen Richtlinien zur jeweils aktuell gültigen Corona-Verordnung des einzelnen Bundeslandes. Diese Verfahrensvorschrift ist dahingehend gestaltet, dass sie auch den vorangegangenen, verschärften Verordnungen entspricht. Sollten in zukünftigen Bestimmungen der Länder weitere Lockerungen vorgesehen werden, können diese durch Revision dieser Verfahrensvorschrift berücksichtigt werden.

II. Prüfungsorgane
Verantwortlich für die Herausgabe, die Revision und die Durchsetzung dieser Verfahrensvorschrift ist der unterzeichnende Mitgliedsverein des JGHV.
Im Rahmen der Durchführung von Vorbereitungslehrgängen und Prüfungen delegiert der Verein das Sicherstellen dieser Verfahrensvorschrift an
1. Bei der Durchführung von Vorbereitungslehrgängen an den jeweiligen Leiter.
2. Bei der Durchführung der Notlösung Spurarbeit Corona 2020, Herbstzuchtprüfung, Bringtreue-Prüfung oder Verbandsgebrauchsprüfung an den Prüfungsleiter (PL) der Prüfung und den Richterobmann/frau (RO) der unterschiedlichen Prüfungsgruppen.
3. Bei Prüfungen, die in Suchengemeinschaft abgehalten werden an den Prüfungsleiter.

III. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Verfahrensvorschrift tritt ab dem ………………. 2020 in Kraft.
Durch das Inkrafttreten dieser Verfahrensvorschrift wird keine andere Verfahrensvorschrift außer Kraft gesetzt.

...................................., den 10. Juli 2020
Der Vorsitzende des ......................................

Richtlinien
1. Unterabschnitt: Grundsätze


Nr. 1 Allgemeine Grundsätze
(1) Durch die Durchführung des Lehrgangs- und Prüfungswesens darf es zu keinem zusätzlichen Ansteckungsrisiko der Teilnehmer kommen. Weiterhin ist auf die derzeitige Wahrnehmungslage der Öffentlichkeit Rücksicht zu nehmen. Alle gesetzlichen Sicherheitsrichtlinien sind einzuhalten.
(2) Diese Richtlinien sind anzuwenden, soweit Ihnen nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Sie sind auf den Regelfall abgestellt. In besonderen Fällen oder aus wichtigem Grund, z.B. im Falle akuter Gefährdungen, kann von Ihnen abgewichen werden.


Nr. 2 Grundsätzliche Ge- und Verbote
(1) Vor, nach und während des Lehrgangs- oder Prüfungsgeschehens sind Treffen in geschlossenen Räumen grundsätzlich nicht erlaubt.
(2) Das übliche Treffen vor und nach einer Prüfung im Suchenlokal entfällt.
(3) Unter den gegebenen Einschränkungen wird auf sonstiges Rahmenprogramm verzichtet.
(4) Anreise zum Lehrgang oder zur Prüfung und Fahrten im Rahmen des Lehrgangs bzw. der Prüfung
a) Jeder Teilnehmer muss stets mit seinem eigenen Fahrzeug zur Übung oder Prüfung fahren. Fahrgemeinschaften, seien sie zum Treffpunkt oder vor Ort organisiert, sind grundsätzlich nicht erlaubt.
b) Eine Ausnahme bilden Teilnehmer, die aus einem gemeinsamen Haushalt stammen.
(5) In keiner Situation darf ein Mindestabstand der Teilnehmer von Lehrgängen und Prüfungen von 2 m unterschritten werden. Diese Regelung gilt für alle Teilnehmer, die nicht aus einem gemeinsamen Haushalt stammen.
(6) Revierteile in unmittelbarer Ortsnähe oder Revierteile mit erheblichem Publikumsverkehr sind als ungeeignet einzustufen und sollten nur genutzt werden, sofern keine Ausweichmöglichkeit vorhanden ist. 
(7) Sofern eine von der Bundesregierung empfohlene und freigegebene App zum Tracken von Kontakten verfügbar ist, empfehlen wir jedem Teilnehmer, diese App auch aktiviert zu haben.
(8) Teilnehmerzahlen bei Lehrgängen und Prüfungen
(a) Bei Lehrgängen obliegt die Entscheidung über die Anzahl der teilnehmenden Hundeführer beim Lehrgangsleiter (LL). Dieser hat sicherzustellen, dass während der Lehrgänge die Richtlinien dieser Verfahrensvorschrift mit der durch ihn zugelassenen Teilnehmerzahl eingehalten werden kann.
(b) Bei Prüfungen ist die Teilnehmerzahl gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung des JGHV begrenzt. Es steht dem ausrichtenden Verein frei, die Anzahl der zu prüfenden Hunde zugunsten der Sicherheit aller Teilnehmer weiter zu verringern.
(c) Weitere Personen, z.B. Angehörige von Teilnehmern, Mitglieder von Jagdschulen oder sonstige Interessenten sind auf Übungen und Prüfungen ausdrücklich nicht zugelassen.
(d) Eine Ausnahme bildet hierbei der jeweilige Revierkundige.
Die Anwesenheit des Revierkundigen bei Lehrgängen und Prüfungen unter Einhaltung dieser Richtlinien ist statthaft.
2. Unterabschnitt: Vorgaben
Nr. 1 Übermittlung von Dokumenten
(1) Alle Dokumente, die für die Anmeldung bei einem Lehrgang oder einer Prüfung notwendig sind, müssen dem Prüfungsleiter rechtzeitig vor dem Lehrgangs-/Prüfungsbeginn in elektronischer Form zur Prüfung zugesendet werden. Dies betrifft insbesondere Dokumente, wie z.B. einen gültigen Jagdschein, Impfnachweis und Ahnentafel des zu prüfenden Hundes.
(2) Jeder Teilnehmer erhält die aktuelle Fassung dieser Verfahrensvorschrift vorab und muss seine Kenntnisnahme auf dem Begleitschreiben mit Unterschrift bestätigen.
(3) Jeweils erforderliche Dokumente wie das Original des unterschriebene Begleitschreibens, die Ahnentafel, Jagdschein und Impfausweis sind zu Beginn des ersten Lehrgangs- bzw. Prüfungstages dem Prüfungsleiter unaufgefordert in einem Umschlag zu übergeben.
(4) Sollten im Rahmen des Lehrgangs- bzw. Prüfungswesens weitere Dokumente ausgehändigt werden müssen, z.B. Prüfungszeugnisse, so ist die Übergabe elektronisch oder per Post zu hand-haben.
Nr. 2 Die Rolle des Richterobmanns, Lehrgangs- bzw. Prüfungsleiters
(1) Der RO, LL- bzw. PL hat während des Lehrgangs oder der Prüfung die Verantwortung über die Einhaltung dieser Verfahrensvorschrift und Prüfungsordnungen.
(2) Der RO, LL- bzw. PL ist weisungsbefugt und kann Teilnehmer vor und während der Durchführung von der Teilnahme, bei nicht Beachtung dieser Verfahrensvorschrift, ausschließen. Diese Entscheidung muss sofort umgesetzt und kann nicht angefochten werden.
(3) Der RO, LL bzw. PL wird jeweils vor einem Lehrgangs- oder Prüfungsbeginn speziell im Hinblick auf die tagesaktuellen, gesetzlichen Rahmenbedingungen eingewiesen. Diese Einweisung erfolgt durch den ausrichtenden Verein.
(4)bBei Vorbereitungslehrgängen muss der Lehrgangsleiter für jeden Lehrgangstag eine Teilnehmerliste mit Datum führen.

Nr. 3 Verhaltensrichtlinien während und nach der Prüfung
(1) Die Begrüßung, Richtersitzung und Einweisung der Teilnehmer zu dieser Verfahrensvorschrift finden im Freien durch den RO, Lehrgangs- bzw. Prüfungsleiter statt. Auf den Mindestabstand ist zu achten.
(2) Bei der Überprüfung der Identität sowie der Kontrolle auf körperliche Mängel des Hundes gilt: Der Hund ist abzulegen und der Hundeführer tritt zurück, um Mindestabstand herzustellen (falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder die PO ein anderes Verfahren vorschreibt, ist seitens Hundeführer und Kontrolleur jeweils eine Maske zu tragen).  Der Prüfungsleiter bzw. Richter-obmann überprüft dann den Identitäts-Chip, Gebiss, Augen und beim Rüden den Hoden. Sobald der Hund geprüft wurde und der Verbandsrichter sich entfernt hat, kann der Hund wieder vom Hunde-führer abgeholt werden.
(3) Bei allen sonstigen Prüfungsfächern ist wiederum diese Verfahrensvorschrift, explizit die Einhalt-ung des Mindestabstandes, zu beachten.
(4) Die Beratung der Richtergruppe findet unter Einhaltung des Mindestabstandes im Revier statt, sobald die Richtergruppe entsprechende Feststellungen untereinander abgestimmt hat, wird durch den RO oder einen von ihm beauftragten Richter eine Darstellung und vorläufige Wertung gegenüber dem Hundeführer und der Prüfungsgruppe unter Einhaltung des Mindestabstandes gegeben.
(5) Die Erstellung der Prüfungszeugnisse, Eintragung in die Ahnentafel findet durch den PL ohne Hundeführer statt.
(6) Die finalen Prüfungszeugnisse und original Ahnentafeln werden per Post an die Hundeführer gesendet.
3. Unterabschnitt: Verstöße
Nr. 1 Verstöße gegen diese Verfahrensvorschrift
(1) Den Handlungsanweisungen des Richterobmanns, Lehrgangs- oder Prüfungsleiters zur Umsetzung der in dieser
Richtlinie beschriebenen Verhaltensregeln ist ausnahmslos Folge zu leisten, um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten.
(2) Verstöße gegen diese Verfahrensvorschrift führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Lehrgang bzw. der Prüfung.
4. Unterabschnitt: Abschließende Bemerkungen
Durch diese Verfahrensvorschrift möchten wir auch unter den aktuellen und ggf. anhaltenden Einschränkungen durch das Corona-Virus die Fortführung unserer Aufgaben im Hinblick auf das Prüfungswesen ermöglichen. Es wurden die derzeitigen, unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Lockerungen durch neue gesetzliche Bestimmungen, können durch eine Revision dieser Verfahrensvorschrift berücksichtigt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, um die Gültigkeit dieser Verfahrensvorschrift zu gewährleisten. Nur durch eine weitere Verschärfung Bestimmungen (z.B. durch ein allgemeines Ausgangsverbot aller Bürger) würde diese Verfahrensvorschrift nichtig werden. Das nachfolgende Begleitschreiben ist ausgefüllt und unterschrieben dem zuständigen Richterobmann, Prüfungs- bzw. Lehrgangsleiters spätestens am Tag der Prüfung (bei Lehrgängen am ersten Lehrgangstag) unaufgefordert im Original unter Beachtung aller geltenden Richtlinien auszuhändigen.
Eine Zusendung vorab per Post ist statthaft und erwünscht. In diesem Fall entfällt die weitere Vor-lage.
Eine Zusendung vorab in elektronischer Form ist ebenfalls statthaft, in diesem Fall ist jedoch am ersten Lehrgangs- bzw. Prüfungstag das unterschriebene Originaldokument vorzulegen. Sollte dem Richterobmann, Prüfungs- bzw. Lehrgangsleiter das ausgefüllte Begleitschreiben eines Teilnehmers nicht spätestens am Tag der Übung oder Prüfung vorliegen, so ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
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Begleitschreiben

Mit meiner Unterschrift auf diesem Begleitschreiben bestätige ich,
.....................................................................................................................................(Vor-und Zuname),
dass ich die Verfahrensvorschrift des .....................................................(Name des Vereines) vom ……………………. 2020 zur aktuellen Durchführung von Ausbildungslehrgängen und Prüfungen im Jagdgebrauchshundewesen zur Kenntnis genommen habe.
Es ist mir bewusst, dass die Entscheidung des Richterobmanns, Prüfungs- bzw. Lehrgangsleiters über die Ausführung dieser Verfahrensvorschrift bindend und nicht anfechtbar ist. Die Nichtbeachtung der o.g. Verfahrensvorschrift hat den sofortigen Ausschluss von dem Lehrgang bzw. der Prüfung zur Folge.
Darüber hinaus bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich zum Zeitpunkt eines jeden Lehrgangstages bzw. des Prüfungsbeginns, zu dem ich erscheine, frei von Symptomen wie Fieber, Husten oder anderer Erkrankungen der Lunge und Atemwege bin.
Mir ist bewusst, dass ich mit entsprechenden Symptomen keinesfalls an einer Übung oder Prüfung teilnehmen darf, auch nicht unter den in dieser Verfahrensvorschrift geregelten Richtlinien.
Sollte während des Vorbereitungslehrgangs bei mir eine positive Erkrankung durch den COVID-19 Virus festgestellt werden, werde ich dies dem Lehrgangsleiter umgehend mitteilen, um eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten. 

Zur Kenntnis genommen:
.............................................................................................................................................................................................................................................................
Ort, Datum, Unterschrift

 

 


PM im Mai 2020 zur PO „Notlösung Spurarbeit-Corona 2020“

Prüfungsordnung „Notlösung Spurarbeit-Corona 2020“ beschlossen | Erstellt 19.5.20

 

Die dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie ließ eine Prüfung des Jagdgebrauchshundenachwuchses im Frühjahr 2020 nicht zu. Ende April forderte der Jagdgebrauchshundverband e. V. (JGHV) daher, entsprechend seiner Satzung, Vorstehhund-Zuchtvereine, Prüfungsvereine und Kreisgruppen zur schriftlichen Abstimmung über die Prüfungsordnung „Notlösung Spurarbeit-Corona 2020“ auf.

Mit einer Zustimmung von 98,83% haben die Stimmberechtigten deutlich für die Durchführung der Notlösung votiert und so auch keinen Zweifel an der Wichtigkeit und Unverzichtbarkeit der Anlagenüberprüfung der Junghunde gelassen. Der Deutsch-Kurzhaar-Verband mit eigener PO, und die Spezialzuchtvereine stellen durch geeignete Anpassung der Prüfungs- bzw. Zulassungsbedingungen ebenfalls sicher, dass der Prüfungsjahrgang 2020, trotz erheblicher Schwierigkeiten, der Jagd und der Zucht nicht verloren geht.

Die PO „Notlösung Spurarbeit-Corona 2020“ regelt die Prüfung der jungen Hunde auf der Hasenspur, die Überprüfung des Lautes und der Schussfestigkeit im Zeitraum 16.7.2020 bis 15.11.2020. Die PO wird in den nächsten Tagen auf der Homepage des JGHV veröffentlicht und im Juniheft des Verbandsorganes „Der Jagdgebrauchshund“ abgedruckt.

Das Präsidium des JGHV bedankt sich bei seinen Mitgliedsvereinen für die beeindruckende Geschlossenheit, mit der sie hinter der für das Jahr 2020 gefundenen Notlösung stehen und wünscht allen Beteiligten einen reibungslosen und erfolgreichen Prüfungsablauf.

JGHV

Die Prüfungsordnung

Notlösung Spurarbeit Corona 2020

steht rechts zum Download bereit

 

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Notlösung Spurarbeit Corona 2020
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Bayern: Genehmigung der Ausbildungskurse für Jagdgebrauchshunde

Jagdhundekurse Bayern | Erstellt 11.5.20

 

Auf Anfrage des JKA Bayern hat die Bayerische Staatsregierung bestätigt, dass im Freistaat wieder Ausbildungskurse für Jagdgebrauchshunde stattfinden dürfen. JKA-Präsident Frank Wagner dankt der bayerischen Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, Gesundheitsministerin Melanie Huml, Staatsminister Joachim Hermann und Staatssekretär Gerhard Eck aus dem Bayerischen Innenministerium, sowie dem jagdpolitischen Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Alexander Flierl, im Namen des Jagdhundewesens in Bayern für Ihr Engagement in dieser Sache.

zur Pressemitteilung

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gertrud Helm

Geschäftsführerin JKA Bayern


JGHV Präsidium: Schriftliche Abstimmung zur Prüfungsordnung

Notlösung Spurarbeit – Corona 2020 | Erstellt 4.5.20

JGHV Präsidium führt schriftliche Abstimmung zur Prüfungsordnung durch

Schneller als von vielen Hundeführern und Vereinsvorständen erwartet, hat der Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) seine Prüfungsordnung „Notlösung Spurarbeit – Corona 2020“ fertiggestellt und an die betroffenen Mitgliedsvereine zur Abstimmung versandt.

Nach dem Willen des JGHV-Präsidiums gilt es nun – ganz vorsichtig, aber dennoch entschlossen, das weitere Vorgehen gemeinsam zu planen. „Wir müssen unseren Hundeführern, den Züchtern, den Zuchtvereinen, unserer gemeinsamen Sache, eine Vision geben und müssen alles daran setzen, dass unser diesjähriger Prüfungsjahrgang der Jagd dienen kann und wir auch züchterisch keine „Nullrunde“ fahren. "Wir brauchen unsere Hunde, denn nur mit ihrer Hilfe sind wir dauerhaft in der Lage den Tierschutz auf die Fläche zu bringen und gleichzeitig effizient zu jagen“, so JGHV-Präsident Karl Walch in einem Schreiben vom 29. April 2020 an die betroffenen Vereine.

Unabhängig von der „Notlösung Spurarbeit – Corona 2020“ sind auch die Spezialzuchtvereine dabei, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Prüfungsjahrgang 2020 kein „Weißer Jahrgang“ wird. Der Deutsch–Kurzhaar Verband, der traditionell mit Derby und Solms eigene Anlagenprüfungen hat, stellte sein Lösungskonzept bereits vor.

Bis zum 15. Mai haben die angeschriebenen Vereine nun Zeit am schriftlichen Abstimmungsverfahren teilzunehmen, das die Satzung des JGHV vorsieht. Danach wird die Prüfungsordnung in ihrer Endfassung umgehend ins Netz gestellt und im Verbandsorgan veröffentlicht, so dass Vereine, Verbandsrichter und Hundeführer ausreichend Zeit haben, sich vorzubereiten.

                                                                                                    Friedhelm Röttgen, JGHV-Pressestelle

Anschreiben schriftliche Abstimmung vom 29.04.2020

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Schreiben Notlösung Spurarbeit Corona 2020
Walch - Abstimmung.pdf
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Befreiung der Jäger von Ausgangssperre 6./8.4.2020

Schreiben des BMI bzgl. Ausnahmegenehmigung für Jäger

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Schreiben 6.04.2020
Schreiben_des_BMI_wg._Ausnahmeregelung_J
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Schreiben 08.04.2020
Schreiben_513_an_Verbände_wg._Ausnahmere
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Pressemitteilung JGHV 08.04.2020

Pressemitteilung im April 2020 zu „Frühjahrsprüfungen 2020“

Keine weiteren Frühjahrsprüfungen im Frühjahr 2020!

Das Präsidium des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. (JGHV) hat vor dem Hintergrund der Entwicklung und der angespannten Lage zum neuartigen Coronavirus, in sehr enger Absprache mit zahlreichen Zuchtvereinen und Vertretern der Jagdgebrauchshundevereine, am 07. April 2020 beschlossen, seine Mitgliedsvereine aufzufordern, im Frühjahr 2020, also auch nach dem 19.04.2020, keine weiteren Frühjahrsprüfungen durchzuführen. Diese Regelung gilt in allen deutschen Bundesländern und für die Mitgliedsvereine im Ausland. Sie ist auch dort anzuwenden, wo keine behördlichen Beschränkungen bestehen.

 

Die Anlagenprüfungen der Zuchtvereine im Frühjahr sind unverzichtbares Element der Zuchtlenkung. Vor den derzeit bestehenden Ausgangsbeschränkungen konnten, von den jährlich rund 520 durchgeführten Verbandsjugendprüfungen (VJP), erst 30(!) Prüfungen abgehalten werden. Dadurch wurden bislang ca. 3% des Jahrgangs geprüft. Die prozentualen Zahlen der weiteren Frühjahrsprüfungen (u.a. Derby, Anlagenprüfungen der Spezialzuchtvereine mit Spurarbeit) im JGHV sind nahezu identisch. Selbst bei größtem organisatorischem Aufwand ist es daher unmöglich, den für die qualifizierte Tierzucht notwendigen Anteil an Junghunden, über alle Rassen hinweg, im Zeitfenster bis Anfang Mai zu prüfen – immer vorausgesetzt, dass dies überhaupt rechtlich möglich wäre.

Diese Fakten und die seitens des JGHV nach wie vor bestehende Fürsorgepflicht gegenüber Hundeführern, Richtern und deren Familien, aber auch der Wunsch nach Gleichbehandlung und Solidarität lassen bei rationaler Betrachtung keine andere Entscheidung zu. Nicht vergessen werden darf ergänzend, dass es insbesondere den Erstlingsführern, ohne entsprechende Durchführung von Übungstagen derzeit nicht möglich war und ist, ihre Hunde hinreichend vorzubereiten. Mit der vom Präsidium des JGHV getroffenen Entscheidung, besteht zum Thema Frühjahrsprüfungen jetzt Planungssicherheit für Veranstalter und Teilnehmer.

Der JGHV wird in Kürze den betroffenen Zuchtvereinen eine Prüfung „Notlösung Spurarbeit – Corona 2020“ zur schriftlichen Abstimmung vorlegen. Die Prüfung enthält die Arbeit auf der Hasenspur mit möglicher Lautfeststellung und die Feststellung der Schussfestigkeit; sie soll ab dem 16.07. des Jahres (bis 15.11. d.J.) als einmalige Notlösung für das Jahr 2020 angeboten werden. Die Zuchtvereine des JGHV werden, für ihre jeweils betreute Rasse, Lösungswege aufzeigen, die sicherstellen sollen, dass der Prüfungsjahrgang 2020 durch entsprechende Sonderregelungen Eingang in die Zucht finden kann.

Der JGHV und die ihm angeschlossenen Zuchtvereine gehen dabei in ihren Überlegungen von der Hoffnung aus, dass im Sommer die Pandemie-Lage ein geordnetes, wenn auch von Vorsichtsmaßnahmen geprägtes, Prüfungswesen wieder zulässt.

JGHV e.V.


Pressemitteilung JKA Bayern 30.03.2020

Corona-Virus
JKA Bayern empfiehlt seinen bayerischen Mitgliedern die diesjährigen Frühjahrsprüfungen auszusetzen.

Wachendorf, 31.03.2020:

In seiner Pressemitteilung vom 16.03.2020 verweist der JGHV auf das Aussetzen der Verbandsjugendprüfungen bis zum 19.04.2020.
Vor dem Hintergrund der sich weiter entwickelnden Corona-Krise und diverser Anfragen von Veranstaltern empfiehlt das Präsidium des JKA seinen Mitgliedsvereinen, auf die diesjährigen Verbandsjugendsuchen komplett zu verzichten.
Frank Wagner, Präsident des JKA Bayern: „Damit reagieren wir zum Schutz unserer Mitglieder auf die Empfehlungen der bayerischen Staatsregierung und den derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Bayern. Wir haben uns zu diesem Schritt entschieden, weil die Gesundheit der Menschen sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit Vorrang hat und wir als Teil der Gesellschaft in dieser schweren Zeit auch eine Vorbildfunktion innehaben.“
Der JGHV wird gebeten, mit den betroffenen Zuchtvereinen für dieses Jahr entsprechende Lösungen zu entwickeln, um den züchterischen Anforderungen in der Anlagenfeststellung der jungen Jagdgebrauchshunde gerecht zu werden. Wagner: „Es gilt, diese schwere Zeit gemeinsam zu überbrücken und zu überleben, um dann mit voller Kraft wieder durchstarten zu können.“

Pressemitteilung als pdf siehe rechts

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JKA Bayern Pressemitteilung
JKA-Bayern_PR-Mitteilung_VJP_16-03-2020.
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Pressemitteilung JGHV 28.03.2020

Coronavirus

Bayern: Jagdhundewelpen dürfen abgeholt werden

Auf Anfrage des JKA Bayern hat die Bayerische Staatsregierung eine Ausnahmegenehmigung für die Abholung von Jagdhundewelpen erlassen.

 

Nachdem zuerst die Abholung von Hundewelpen vom Züchter generell nicht als triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung gesehen wurde, wurde nun unter den FAQs des Bayerischen Innenministeriums unter https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php folgender Text veröffentlicht:

 

Generell ist es kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen, um Hundewelpen vom Züchter abzuholen.

Ausnahme: Abgeholt werden dürfen nur Gebrauchshunde, die zum Beispiel zu Jagd- oder Blindenhunden ausgebildet werden.

Wir weisen darauf hin, bei der Abholung die Sicherheitsbestimmungen unbedingt einzuhalten. Die Übergabe des Welpen vor Ort sollte mittels einer entsprechenden Transportbox erfolgen. So kann z.B. der erforderliche Sicherheitsabstand Züchter und Käufer eingehalten werden.

 

Frank Wagner


Pressemitteilung JGHV 16.03.2020

Keine Frühjahrsprüfungen bis zum 19. April 2020!

Das Präsidium des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. (JGHV) hat vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung und der angespannten Lage zum neuartigen Coronavirus, in enger Absprache mit zahlreichen Zuchtvereinen und den Vertretern der Jagdgebrauchshundevereine, am 16. März 2020 beschlossen, seine Mitgliedsvereine dringlichst zu bitten ab sofort keinerlei Frühjahrsprüfungen durchzuführen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 19. April 2020 in allen Bundesländern und ist auch dort anzuwenden, wo bis dato noch kein behördliches Veranstaltungsverbot besteht.

 

Jagd und Jägerschaft sind in der Mitte der Gesellschaft. Das Präsidium des JGHV bittet seine Mitgliedsvereine und jeden einzelnen Führer von Jagdgebrauchshunden alles zu unterlassen, was die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet und nicht zuletzt dem Ansehen der Jägerschaft schadet. Die Durchführung von Frühjahrsprüfungen ist daher zu unterlassen!

 

Die Frage des Vorgehens nach dem 19. April 2020 wird auf Grundlage der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie entschieden. Die Mitgliedsvereine, Hundeführer und Richter werden hierüber so früh als möglich (und sinnvoll) auf der Homepage des JGHV und via Facebook informiert.

Für den Fall, dass nach dem 19. April Prüfungen durchgeführt werden können, sind flexible Handlungsabläufe und praxisnahe, situationsangepasste Prüfungsbedingungen das Gebot der Stunde und werden vom JGHV zu gegebener Zeit veröffentlicht. Eine Verlängerung des Prüfungszeitraums über den 3.5.2020 hinaus, ist, bei aller notwendigen Flexibilität, zum Schutz des Jungwildes jedoch ausgeschlossen.

 

Gemeinsam mit den betroffenen Zuchtvereinen wird der JGHV, auch für den Fall, dass 2020 keinerlei Frühjahrsprüfungen durchgeführt werden können, Lösungswege erarbeiten, die sicherstellen, dass der Prüfungsjahrgang 2020 kein „weißer Jahrgang“ des Jagdgebrauchs-hundewesens und der Gebrauchshundezucht wird.

JGHV e.V.

Pressemitteilung als pdf siehe rechts
Weitere Infos unter www.jghv.de

 

Download
PM JGHV 16.03.2020.pdf
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