Prüfungen


Symbole, Abkürzungen findet ihr ganz unten auf der Seite.

Verbandszuchtprüfungen

Die Prüfungsordnungen für die Verbandszuchtprüfungen findest du auf der Seite vom JGHV www.jghv.de oder hier unter VZPO

VJP - Verbandsjugendprüfung

 

Die VJP findet im Frühjahr, bis einschließlich 1. Mai, statt. Sie ist eine reine Anlagenprüfung zur Feststellung der natürlichen Anlage des Hundes im Hinblick auf seine Eignung als Jagdgebrauchs- und Zuchthund.

Der Hauptaugenmerk liegt daher auf einer sehr guten Nasenleistung, gepaart mit Finder- und Spurwillen und der Wesensfestigkeit, die sich in der Ruhe, Konzentration und im Durchhaltvermögen zeigt.


Auf der VJP sind folgende Fächer zu prüfen, bzw. folgendes festzustellen

• Spurarbeit

• Nasengebrauch

• Suche

• Vorstehen

• Führigkeit

• Schussfestigkeit

• Gehorsam

 

• Laut festzustellen

• Verhaltensweisen

  (Scheue, Ängstlichkeit ...)

• Körperliche Mängel


HZP - Verbandsherbstzuchtprüfung

 

Die Herbstzuchtprüfungen werden im Herbst, ab 1. September, abgehalten. Hier liegt der Focus auf der Feststellung der Entwicklung der natürlichen Anlagen.
Bis zu diesen Prüfungen sollte die Ausbildung des Jagdhundes in der Feld- und Wasserarbeit im Wesentlichen abgeschlossen sein.


Auf der HZP sind folgende Fächer zu prüfen, bzw. folgendes festzustellen

Anlagefächer

• Spurarbeit

• Nasengebrauch

• Suche

• Vorstehen

• Führigkeit

• Arbeitsfreude

• Wasserarbeit  (lebende Ente)

Abrichtefächer

• Wasser Verlorensuche

• Federwildschleppe

• Haarwildschleppe

• Art des Bringens 

• Gehorsam

 

 

 

Schussfestigkeit bei der Feld- und Wasserarbeit

 

Zudem sind festzustellen:

• Laut

• Wesensmängel

• Körperliche Mängel


Edgar-Heyne-HZP

 

Die Edgar-Heyne-HZP ist die internationale Zuchtausleseprüfung der Vereins Pudelpointer e.V. Zugelassen werden nur Pudelpointer, die sich bei einer Vorauslese qualifiziert haben.

Geprüft werden die gleichen Fächer, wie bei einer "normalen" HZP. Hinzu kommt eine Form- und Haarbewertung.




Verbandsgebrauchsprüfungen

Die Prüfungsordnungen für die Verbandsgebrauchsprüfungen findest du auf der Seite vom JGHV www.jghv.de oder hier unter VGPO

VGP-Verbandsgebrauchsprüfung / VPS -Verbandsprüfungen nach dem Schuss

VGP


VPS



Dazu gibt es noch die 

  • Verbandsschweißprüfung (VSwP)
  • Verbandsfährtenschuhprüfung (VFSP)
  • Verbandsstöberprüfungen (VStP)

Leistungszeichen des JGHV

Btr - Bringtreueprüfung

Bei der Bringtreuprüfng wird die besondere Zuverlässigkeit des Hundes im Bringen festgestellt. Er beweist es dadurch, dass der kaltes, zufällig gefundenes Wild, ohne jeden Einfluss aufnimmt und seinem Führer zuträgt.

Diese Prüfungen finden in den Monaten August bis einschließlich April im Wald statt. Es wird an einem Fuchs geprüft, der mind. 3,5 kg wiegen muss.



AH Armbruster-Haltabzeichen

Die Stiftung Armbruster-Haltabzeichen ist auf der 57. Hauptversammlung des Jagdgebrauchshundverbandes am 15. März 1970 durch Beschluss dieser HV mit allen Rechten und Pflichten vom JGHV übernommen worden.

Das Armbruster-Haltabzeichen wird unter folgenden Bedingungen verliehen: Der Hund muss auf einer Verbandsprüfung bei der freien Suche im Feld analog §§ 11 und 13 VZPO bzw. § 31 VGPO an jedem Hasen gehorsam im Sinne des § 96 Abs. 1 VGPO sein, den er eräugt, soweit er sich im Einwirkungsbereich des Führers befindet. Dabei muss er einmal mindestens ca. 20 m vom Führer entfernt sein. Außerdem muss er bei der ersten dazu geeigneten Gelegenheit nach Außersichtkommen des Hasen auf dessen Spur eine Spur-arbeit nach § 11 bzw. § 13 VZPO zeigen, die mindestens mit dem Prädikat „gut“ bewertet wird. Diese Bedingungen können an einem Hasen erfüllt werden. Bei mehrfachem Vorkommen von Hasen genügt eine Spurarbeit. Das Haltabzeichen kann nicht verliehen werden, wenn der Hund zwar an jedem eräugten Hasen gehorsam ist, aber nicht bei der ersten dazu geeigneten Gelegenheit zur Spurarbeit das Mindestprädikat „gut“ erhält. Der Verbandsverein, auf dessen Prüfung ein Hund diese Bedingungen - unabhängig von dem Bestehen der Prüfung – erfüllt hat, beantragt das Haltabzeichen beim Stammbuchamt. Der Antrag ist innerhalb von vier Wochen einzureichen. Bei später eingehenden Anträgen ist eine Bearbeitungsgebühr von 25 € fällig. Ein kurzer Bericht des Richterobmanns über die Arbeit des Hundes ist beizufügen.



/ - Härtenachweis

Die befugte Tötung von wehrhaftem Raubwild und Raubzeug im Rahmen der Jagdausübung bzw. des Jagdschutzes ist zunächst Aufgabe des Jägers mit der Schusswaffe. Sofern ein Jagdgebrauchshund ein Stück gegriffen hat und sofort tötet, bevor ein Erlegen mit der Schusswaffe möglich war, handelt es sich um waidgerechte Jagdausübung.

Wenn eine derartige selbstständige Arbeit zuverlässig bezeugt wird, kann für den betreffenden Hund das Leistungszeichen „Härtnachweis“ beim Jagdgebrauchshundverband registriert werden. Der Härtenachweis muss von einem Verbandsverein innerhalb von vier Wochen nach Erbringung auf dem vorgeschriebenen Formular „Formblatt 22“ beim Stammbuchführer beantragt werden. Bei später eingehenden Anträgen ist eine Bearbeitungsgebühr von 25 € fällig. Der beantragende Verein ist für die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses verantwortlich. Dem Antrag ist grundsätzlich ein Freiumschlag mit der Anschrift des Empfängers beizufügen.



\ - Lautjagernachweis

Der Lautjagernachweis kann erbracht werden

1. durch spurlautes Jagen (nur an Fuchs oder Hase) auf der VJP, HZP und VGP/VPS oder auf gleichwertigen Prüfungen oder anlässlich einer Jagd.

2. durch lautes Stöbern auf VGP/VPS, VStP oder auf gleichwertigen Prüfungen.

3. durch Zeugnis von zwei Verbandsrichtern über lautes Stöbern gemäß § 14 VGPO/VPSO, auch anlässlich einer Jagd.

4. durch spurlautes Jagen bei einem Vbr-Nachweis.

Der Antrag ist auf Formblatt 23 von dem zuständigen Verein innerhalb von vier Wochen beim Stammbuchführer zu stellen. Bei später eingehenden Anträgen ist eine Bearbeitungs-gebühr von 25 € fällig.

Die dem Stammbuchführer eingereichten bzw. auf Verbandsprüfungen erbrachten Lautjagernachweise werden von diesem registriert und den Zuchtverbänden mitgeteilt.Sofern ein Einzelnachweis für den Führer gewünscht wird, ist ein Antrag (Formblatt 23) durch einen Verbandsverein zu stellen und ein Freiumschlag mit Anschrift des Empfängers beizufügen. Sofern der Antrag später als 4 Wochen beim Stammbuchführer eingeht, ist eine Bearbeitungsgebühr von 25 € fällig.



Vbr Verlorenbringernachweis

Der Verlorenbringernachweis kann nur bei der Jagdausübung erbracht werden.

Der Hund muss die Wundspur eines Hasen oder Fuchses, den er zuvor nicht eräugt hat, mindestens 300 m beobachtbar arbeiten und den Hasen oder Fuchs seinem Führer zutragen.

Das Vbr darf nicht beantragt werden, wenn der Hund auf anderen Wundspuren am selben Tag negative Arbeiten gezeigt hat.

Der Laut ( spl., sil., ? , evtl. wdl.) ist zu vermerken.

Die Arbeit ist von mindestens einem Verbandsrichter und einem Jäger als Zeugen zu bestätigen.

Der zuständige Verbandsverein muss spätestens innerhalb von vier Wochen dem Stammbuchführer die Unterlagen (Formblatt 24, Maschinenschrift) einreichen. Bei später eingehenden Anträgen ist eine Bearbeitungsgebühr von 25 € fällig.



Symbole und Abkürzungen für Leistungsabzeichen des JGHV

 Vor dem Namen
des Hundes

Nach dem Namen des Hundes

 

\  = Lautjagernachweis

/  = Härtenachweis

-  = Totverbeller

|  = Totverweiser

Mutter im DGStB

Vater im DGStB

beide Eltern im DGStB

 

= /
= \

= <

 

AH - Armbruster-Haltabzeichen

Vbr - Verlorenbringernachweis

Btr - Bringtreueprüfung bestanden

Sw - Verbandsschweißprüfung