Zur Info: Den Pudelpointer gibt es in den Farben dürrlaub, braun (wobei wir zwischen mittelbraun und dunkelbraun unterscheiden) und schwarz. Ein kleiner weißer Brustfleck ist ohne Belang.
Immer wieder tauchen im Internet Farbbezeichnungen wie "weizenfarben" auf. Diese Bezeichnung gibt es beim Pudelpointer nicht und ist damit schlichtweg falsch.
Hunde, die gar weiß oder gelb sind, genauso wie Schimmel mit Platten sind definitiv fehlfarben und nicht das Zuchtziel. Mögen sie auch noch so gute Jagdhunde mit einem tollen Wesen sein.
I C P M |
= = = |
Incisivi (Schneidezähne)
Prämolar (vordere Backenzähne) |
Hunde werden ohne Zähne geboren. Ca. ab dem 20. Tag brechen die Milchzähne durch.
Zunächst die (C) Fangzähne, danach die (I) Schneidezähne, fast gleichzeitig mit dem P3 und dem P4.
Der P2 folgt danach. Mit ca. 6 Wochen ist das Milchgebiss vollständig und besteht aus 28 Zähnen.
Zahnformel Milchgebiss (bis ca. 7. Monat) |
||||||
Oben |
3 I | 1C | 3P | x2 | =28 Zähne | |
Unten | 3 I | 1C | 3P |
Ab ca. dem 4. Monat wechseln die Milchzähne in ein bleibendes Gebiss. Der bleibende P1 und der bleibende M1 wachsen.
Der Wechsel beginnt mit den Schneidezähnen (I), danach die Fangzähne (C). Mit ca. 6 Monaten wachsen die bleibenden Backenzähne P2, P3 und P4.
Ca. im 7. Monat macht der M3 im Unterkiefer den Abschluss
Zahnformel Dauergebiss |
||||||
Oben |
3 I | 1C | 4P | 2M | x2 | =42 Zähne |
Unten | 3 I | 1C | 4P | 3M |
Somit hat das bleibende Gebiss des Pudelpointer 42 Zähne, davon 20 im Oberkiefer und 22 im Unterkiefer. Genetisch bedingt kommt es allerdings immer mal wieder zu
Abweichungen.
Dazu sagt der FCI Standard:
Große Zähne; kräftige Kiefer mit einem perfekten, regelmäßigem und vollständigen Scherengebiss, wobei die obere Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht mit Kiefer stehen. Mit 42 Zähnen gemäß der Zahnformel.
AUSSCHLIESSENDE FEHLER:
Vorbiss, Rückbiss, Kreuzbiss; Fangzahnengstand. Fehlende Zähne außer P1.
Dazu sagt unserer Zuchtordnung:
Scherengebiss/ Zangengebiss ohne weitere Zahnfehler (P1 - Fehler sind zulässig)